Fluggastrechte – Wer fliegt denn da?
Per Flugreise raus aus dem schönen Lüneburg hinein in die weite Welt.
Viele schöne Reiseziele werden per Flugzeug erreicht. Ärgerlich, wenn dann aufgrund einer Verspätung erhebliche Teile des Urlaubs an Flughäfen statt am Strand verbracht werden müssen.
Viele Reisende wissen bereits, dass die sogenannten Fluggastrechte in einer Verordnung zusammengefasst wurden und angemessene Entschädigungszahlungen dem Reisenden zustehen, wenn er durch das Verschulden einer Fluggesellschaft eine Verspätung oder Flugannullierung erleiden musste.
Sommerzeit ist Reisezeit. Am besten den Anwalt gleich mitnehmen …
Ich weiß ja mit wem ich fliege, seht ja auf der Buchungsbestätigung …
In der Realität sieht es oft anders aus. Online bucht man bei Gesellschaft A, aber dann sitzt man in der Maschine von Gesellschaft B, die vor Ort durch Gesellschaft C vertreten wird, weil sie von Gesellschaft A gechartert wurde.
Für den durchschnittlichen Touristen, der ja ohnehin schon urlaubsreif ist, ist dieses Dickicht von Gesellschaften derart undurchdringlich, dass oftmals der Falsche in Anspruch genommen wird. Ohne Anwalt lauern oft auch weitere Fallstricke wie Fristenberechnung oder eben die Frage, wer das ausführende Flugunternehmen denn nun gewesen sein könnte.
Aus eigener Erfahrung als Anwältin in Lüneburg weiß ich, dass die Gesellschaften durch immer neue Verweise auf andere Subunternehmer oder Partner ihre Eigenschaft als sogenanntes ausführendes Flugunternehmen zu verschleiern versuchen.
Dem hat der EuGH nun einen Riegel vorgeschoben.
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen
In seinem Urteil vom 04.07.2018 ( Rechtssache C-523/17) hat er klargestellt, dass das ausführende Unternehmen im Sinne der Fluggastrechteverordnung dasjenige ist, welches entschieden hat, den Flug durchzuführen, nicht dasjenige, welches das verwendete Flugzeug samt Besatzung zur Verfügung stellt.
Sollten Sie auch von einer Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges betroffen sein, sprechen Sie mich an.
Auch wenn die Verspätung in Paris oder Amsterdam verursacht wurde, ist Lüneburg der richtige Ort, die Dinge im Vertragsrecht zu besprechen.
Es gibt weitere Wegweisende Entscheidungen, die die örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts in die zumutbare Nähe des Fluggastes (erster Abflugort) stellen.
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