Bundesregierung plant, den unbefristeten Widerruf abzuschaffen
Die Bundesregierung plant, die bisher gültige Regelung abzuschaffen, bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung dem Verbraucher ein unbefristetes – sprich “ewiges” – Widerrufsrecht einzuräumen.
Das hieße konkret, dass der Verbraucher im Extremfall nach 1 Jahr und 14 Tagen sein Widerrufsrecht verliert. Auch wenn er fehlerhaft nie darüber belehrt wurde, dass er je ein Widerrufsrecht hatte.
Sinn und Zweck dieser Neuregelung dürfen stark bezweifelt werden. Sie dient allenfalls den Banken auf Kosten der Verbraucher. Für alle, die einen noch recht teuren (Immobiliar-) Darlehensvertrag bedienen oder bedient haben, mag sich Schnelligkeit jetzt auszahlen: Soweit der alte Immobiliardarlehensvertrag mit einer fehlerhaften und daher unwirksamen Widerrufsklausel versehen ist, ist das Widerrufsrecht nach aktueller Rechtslage noch nicht verloschen. Es besteht möglicherweise die Option, den alten teuren Darlehensvertrag zu widerrufen und einen neuen Darlehensvertrag, zu günstigeren Konditionen, abzuschließen.
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