Die Mietpreisbremse kommt für Niedersachsen
Bereits im Sommer 2016 soll in Niedersachsen in vielen Städten und Kommunen die Mietpreisbremse umgesetzt werden. Hierfür kommen unter anderem auch Lüneburg, Braunschweig, Wolfsburg Göttingen, Oldenburg, Buchholz, Buxtehude und die Ostfriesischen Inseln in Betracht.
Die Kommunen sollen sich jetzt äußern, ob sie die Mietpreisbremse einführen wollen. Sollten sich die Kommunen für die Mietpreisbremse entscheiden, bedeutet das für zukünftige Mietverträge, dass die Mieten nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Miete liegen darf.
Ausnahme: Dies betrifft nicht den Erstbezug von Neubauten. Hier wird die Mietpreisbremse nicht wirksam. Auch Altverträge sind hiervon nicht betroffen.
Spannend bleibt die Frage der Berechnung der ortsüblichen Mieten, wenn ein öffentlicher – qualifizierter – Mietspiegel in einer Gemeinde fehlt. Soweit die Kommunen hier keine weiteren Maßnahmen treffen, stehen weitere Konflikte zwischen Mietern und Vermietern zu befürchten.
Bei rechtlichen Unsicherheiten ist es immer ratsam, einen Anwalt für Mietrecht zu kontaktieren.
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