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Meldegesetz - Mieter - Vermieter

Änderungen im Meldegesetz verärgern Mieter

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Fast vollkommen unbemerkt ist seit Ende letzten Jahres eine Änderung im Meldegesetz in Kraft getreten: Seit dem 01. November 2015 benötigt jeder Bürger, der seinen neuen Wohnsitz anmelden will eine sogenannte "Wohnungsgeberbestätigung" gemäß § 19 BMG.