Fast vollkommen unbemerkt ist seit Ende letzten Jahres eine Änderung im Meldegesetz in Kraft getreten: Seit dem 01. November 2015 benötigt jeder Bürger, der seinen neuen Wohnsitz anmelden will eine sogenannte “Wohnungsgeberbestätigung” gemäß § 19 BMG.
Bußgeld