Anwalt für Verkehrsrecht in Lüneburg
Unfallregulierung, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, Alkoholfahrten etc.
„Wenn’s hinten knallt gibt’s vorne Geld.“ Diese alte Rechtsweisheit lässt sich leider nur in den seltensten Fällen problemlos durchsetzen.
Es stellt sich fast immer die Frage, wer eigentlich Schuld hat (erstaunlicherweise sieht das der Unfallgegner oft ganz anders).
Nach einem Unfall wird oft das Angebot gemacht, gegen eine schnelle Summe Geld „die Dinge einfach so zu regeln“. Davon ist dringend abzuraten!
Was viele Autofahrer, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, nicht wissen: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind Anwaltskosten grundsätzlich Teil der von der gegnerischen Versicherung zu ersetzenden Kosten. Bei einem Eigenverschulden zahlt die Haftpflicht.
Wenn man zu bereitwillig unter der Hand ausgleicht, nimmt man in Kauf, auf später entdeckten Schäden sitzen zu bleiben. Auch wirken viele Kontaktschäden auf den ersten Blick als harmlos, stellen sich dann aber in der Reparaturwerkstatt als überraschend kostspielig heraus.
Als Unfallbeteiligter kann man bei einem oben beschriebenen Vorgehen einen Versicherungsbetrug begehen.
Um einen drohenden finanziellen oder rechtlichen Verlust zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung und Regulierung des Verkehrsunfalls zu beauftragen.
Eine solche Regulierung beinhaltet regelmäßig die Geltendmachung und Verfolgung von Schadensersatz am Fahrzeug zuzüglich des erlittenen Wertverlusts und, im Falle von Personenschäden, ein angemessenes Schmerzensgeld für Fahrer oder dritte Fahrzeuginsassen, die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, die Beiziehung der polizeilichen Ermittlungsakten (im Falle des eigenen Verschuldens ist oft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder ein Bußgeldverfahren parallel anhängig), die Errechnung eines angemessenen Schmerzensgelds, den aufgrund vom Krankschreibung möglicherweise erlittenen Lohnausfall, die Kosten für einen Mietwagen, eventuelle Schäden an Kleidung, Gegenständen im Kofferraum etc.), die Abschleppkosten, Abmeldung, die Erstellung eines Sachverständigengutachtens und alle Belange, die in einem Verkehrsunfall eine Rolle spielen.
Soweit auch auf Ihrer Seite ein Mitverschulden oder Verschulden festgestellt wird, kann es auch notwendig werden, anwaltliche Hilfe im sich dann anschließenden Verfahren, beispielsweise wegen Rotlichtverstoß oder einer Alkoholfahrt in Anspruch zu nehmen.
Wenn der Unfallgegner Ansprüche stellt, gilt es diese in Bezug auf Anspruchsgrund und Höhe zu evaluieren.
Fast alle Verkehrsdelikte können auch von Radfahrern begangen werden, für die auch der Bußgeldkatalog einschlägig ist. Es kann also einem betrunkenen Radfahrer durchaus passieren, bei einer Verkehrskontrolle, der berühmten „Mausefalle“, auf dem Fahrrad seinen Führerschein zu verlieren.
Bei einem Geschwindigkeitsverstoß in ausreichender Höhe drohen oftmals Punkte oder Fahrverbot, die mit fachkundiger Unterstützung durch den Anwalt gemindert oder ganz abgewendet werden können. Dies kann bei Berufsfahrern oder zum Beispiel Autofahrern im Außendienst existenzentscheidend sein. Ein Taxifahrer ohne Fahrerlaubnis hat die Einbuße aller Umsätze zu befürchten.
Im Falle eines Verkehrsunfalls oder einer Ordnungswidrigkeit empfiehlt sich fast immer der Gang zum Anwalt. In jedem Fall ist es vorteilhaft, einen Anwalt zu konsultieren, bevor man den Fragebogen ausfüllt und damit möglicherweise Nachteile für sich schafft.
Abrechnungen von Nebenkosten, Kündigungen, Mängel an der Mietsache etc.
Auslegung und Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Ihren Verträgen
Unfallregulierung, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, Alkoholfahrten etc.