Anwalt für Zivilrecht & Vertragsrecht in Lüneburg
Auslegung und Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Ihren Verträgen
„Ein Handschlag ist bindend“, dieser Satz stellt zwar richtig dar, dass Verträge auch mündlich vereinbart werden können, jedoch ist es in den meisten Fällen ratsam, bei Geschäften schriftlich zu fixieren, worum es geht und wer wem wofür etwas geben soll, die sogenannten essentialia negotii oder auch Vertragsinhalte.
Denn auch der Satz „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ hat es zu trauriger Berühmtheit gebracht.
Im Idealfall regelt ein Vertragswerk, welche Punkte den Parteien wichtig sind, welche Probleme sich in der Vertragsabwicklung ergeben könnten (zum Beispiel bei Verzug der Lieferung, Schlechtleistung, Gewährleistung) und was passieren soll, wenn ein Partner nicht mehr an den Vertrag gebunden sein möchte (Rücktritt, Widerruf, Kündigung oder sogar Anfechtung des Vertrags).
Ich begleite Sie in der Erstellung von Verträgen, der Überprüfung von Vertragsinhalten, insbesondere den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den sogenannten AGB und berate Sie gern in der Durchsetzung oder Rückabwicklung von Verträgen.
Gerade die AGBs sind ein Teil der Vertragsgestaltung, bei der sich eine sorgfältige Bearbeitung auszahlt: Bei Verstoß gegen die Vorschriften bezüglich der AGB droht die Unwirksamkeit des gesamten Vertragswerks.
Ein sauber erarbeiteter Vertrag ist die beste Absicherung für die eigene rechtliche Position. Und spart im Geschäftsleben oft bares Geld.
Sollte im vorhandenen Regelwerk etwas unklar oder zweideutig sein, ist es hilfreich, die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten zu erkennen, diese abzuwägen und die jeweils attraktivste Variante zu propagieren.
Ein weiterer Vorteil eines umfassend und umsichtig gestalteten Vertragswerks ist auch die Tatsache, dass Missverständnisse unter den Vertragsparteien vermieden werden. Das reduziert auch die Gefahr eines kostspieligen Rechtsstreits.
Eine recht unübersichtliche Rechtsprechung zum Werkvertrags- und Gewährleistungsrecht ist eine weitere Hürde, die ohne anwaltliche Beratung kaum zu nehmen ist.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung einmal doch unausweichlich werden, ist es dringend angeraten, die Kosten und das Prozessrisiko gegen die vertraglich streitigen Ansprüche abzuwägen. Auch hier ist eine klare Formulierung im Vertragswerk immer wünschenswert und in den seltensten Fällen vorhanden.
Als Prozessanwältin vertrete ich Sie vor den Gerichten und behalte neben den rechtlichen Möglichkeiten die wirtschaftlichen Zusammenhänge im Blick.
Oftmals sind es auch die tatsächlichen Umstände, die die Durchsetzung des Vertrags erschweren.
Etwa, wenn der Kunde einfach nicht zahlt.
Die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, auch Honorarforderungen etwa von ärztlichen oder therapeutischen Leistungen oder das Mahnverfahren gehören zu den Tätigkeitsfeldern des Anwalts im Zivil- und Vertragsrecht.
„Der Kunde ist König“ – dieser oft zitierte Satz verliert in der heutigen Zeit leider immer öfter seine Gültigkeit. Geschäfte werden durch einen Mausklick online schnell und vermeintlich verbraucherfreundlich geschlossen.
Das Kräfteverhältnis zwischen Unternehmen und dem einzelnen Verbraucher ist oft unausgeglichen. Das kann für Verbraucher und Verbraucherinnen, denen die Kenntnis über ihre Verbraucherrechte fehlt, schnell kostspielig werden. Häufig weiß der Verbraucher, die Verbraucherin nicht einmal, dass ein Dauerschuldverhältnis („Abofalle“) eingegangen wurde, ein Widerrufsrecht bestünde und seit Neuestem auch Verträge mit Mindestlaufzeitunter gewissen Umständen mit Ablauf nur eines Monats gekündigt werden könnten.
Verbrauchergeschäfte, insbesondere Fernabsatzverträge, unterliegen gerade bei Verbrauchern speziellen Regeln des Verbraucherschutzes, die oftmals nicht genügend gewahrt werden.
Das Nachsehen hat dann meistens der Verbraucher. Insbesondere das rechtliche Feld der Widerrufsbelehrung ist nicht nur ein häufig mit teils groben Fehlern behaftet, es bietet selbst nach Ablauf einer Widerrufsfrist oft Chancen eines Rücktritts vom Vertrag.
Gleiches gilt für allzu optimistische Ausschlüsse einiger Unternehmer bestimmter Waren vom Widerruf, welche der Verbraucher jedoch tatsächlich nicht widerspruchslos hinnehmen muss.
Seit einigen Jahren bin ich als Honoraranwältin beratend für die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Lüneburg tätig.
Verbraucher und Verbraucherinnen finden bei Rechtsanwältin Susanne Post in Lüneburg somit erfahrene und kompetente Unterstützung in allen Belangen des Verbraucherrechts.
Abrechnungen von Nebenkosten, Kündigungen, Mängel an der Mietsache etc.
Auslegung und Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Ihren Verträgen
Unfallregulierung, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, Alkoholfahrten etc.